PSYCHOTHERAPIEPEDIA
Hier finden Sie die wichtigsten Infos rund um Psychotherapie, Behandlungsmethoden, Finanzierungsmöglichkeiten und vieles mehr.
PSYCHOTHERAPIE
PEDIA
Hier finden Sie die wichtigsten Infos rund um Psychotherapie, Arten der Behandlung, Finanzierungs- Möglichkeiten und vieles mehr.
Die Corona-Krise ist auch eine Krise für die psychische Gesundheit: Sie hat deutlich negative Auswirkungen auf die Psyche der ÖsterreicherInnen. Psychische Belastungen haben durch die weltweite Pandemie und ihre Folgen stark zugenommen:
Eine Studie der Donau-Universität Krems zeigt, dass depressive Symptome von etwa vier Prozent auf über 20 Prozent und Angstsymptome von fünf Prozent auf 19 Prozent angestiegen sind. Zudem leiden rund 16 Prozent unter einer Schlafstörung. Besonders belastend ist die Situation für Erwachsene unter 35 Jahren, Frauen, Singles und Menschen ohne Arbeit.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat schon kurz nach Beginn der Pandemie vor dem Steigen psychischer Erkrankungen gewarnt.
Die Folgen der Krise auf die Psyche lassen den Bedarf an Psychotherapie steigen, gleichzeitig ist sie für immer weniger Menschen leistbar. Daher fordern wir #mehrpsychotherapiejetzt.
Psychotherapie ist ein wissenschaftlich fundiertes Heilverfahren. Sie geht davon aus, dass Körper und Seele eine Einheit sind. Krankheiten, Symptome oder Leidenzustände sind demnach entweder Ursache oder Ausdruck von seelischem Ungleichgewicht.
Es gibt verschiedene anerkannte psychotherapeutische Methoden in Österreich. Nähere Informationen dazu finden Sie in der ÖBVP-Broschüre Psychotherapie – Wenn die Seele Hilfe braucht.
In Österreich sind derzeit 23 psychotherapeutische Methoden anerkannt, die sich grob in vier Richtungen (Cluster) zusammenfassen lassen:
- tiefenpsychologisch-psychodynamisch
- humanistisch
- systemisch
- verhaltenstherapeutisch
All diese Methoden wurden vom Psychotherapiebeirat im Gesundheitsministerium unter anderem auf ihre wissenschaftliche Fundierung hin überprüft. Die spezifischen Behandlungsschritte sind Teil eines umfassenden, theoretisch begründeten und wissenschaftlich untermauerten Theoriegebäudes.
In fast allen Therapierichtungen der Psychotherapie ist Einzel- oder Gruppentherapie möglich; häufig wird auch Paar- und Familientherapie angeboten. Außerdem gibt es spezielle Angebote zur Kinder- und Jugendpsychotherapie. Auch die psychotherapeutische Arbeit mit Säuglingen und Kleinkindern ist möglich.
Bei seelischen Problemen gibt es keine genauen Werte wie bei den meisten körperlichen Beschwerden, bei deren Überschreitung wir einen Arzt aufsuchen müssen.
Deshalb lässt es sich schwer einordnen, wann man eine Psychotherapie beginnen sollte. Aber: Wenn Sie sich diese Frage stellen, ist das ein Hinweis, dass Sie ein Problem haben, das Sie bzw. Ihre Seele belastet.
Wer in Psychotherapie geht übernimmt Verantwortung für die eigene Gesundheit.
Wenn man eine Psychotherapie macht, ist dies ein Hinweis darauf, dass man Probleme erkennt, sich um sich kümmert und daran arbeiten will, sie zu überwinden.
Wichtige Voraussetzung für eine Psychotherapie ist Ihr Wunsch, etwas zu verändern, und Ihre grundsätzliche Bereitschaft, sich mit Ihren Gefühlen und Ihrem Erleben zu beschäftigen und sich dabei unterstützen zu lassen.
Eine Altersbeschränkung gibt es nicht — Psychotherapie kann in jedem Alter hilfreich sein.
Die PsychotherapeutInnen-Suche des ÖBVP unterstützt Sie, eine PsychotherapeutIn zu finden: Dort können Sie nach Ort, Geschlecht, Methode, Setting und weiteren Kriterien filtern.
In einem Erstgespräch lernen sich PatientIn und PsychotherapeutIn kennen. Im Mittelpunkt stehen dabei auch die Beweggründe der PatientIn für eine Psychotherapie. Das erste Gespräch dient außerdem dazu, die jeweiligen Rahmenbedingungen zu klären. Nach dem Erstgespräch entscheidet die PatientIn, ob sie bei der PsychotherapeutIn die Behandlung beginnen möchte.
Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD 10) haben PatientInnen die Möglichkeit, Kassenleistung für Psychotherapie in Anspruch zu nehmen.
Die Krankenkassen erstatten in diesen Fällen einen Teil der Kosten der Psychotherapie-Sitzungen.
Bereits im Rahmen des Erstgesprächs informieren PsychotherapeutInnen über die notwendigen Schritte für die Kassenrefundierung.
- Erforderlich ist ein schriftlicher Nachweis, dass eine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde. Diese Bestätigung kann von einer VertragsärztIn oder einer WahlärztIn ausgestellt werden.
- Die weiteren Schritte der Antragstellung auf Kostenzuschuss sind von den einzelnen Krankenkassen bzw. Bundesländern unterschiedlich geregelt.
- In einigen Bundesländern kann auch vollfinanzierte Psychotherapie in Anspruch genommen werden. Vollfinanzierte Psychotherapie ist jedoch stark kontingentiert und steht daher nur unter bestimmten Bedingungen zur Verfügung.
- Informieren Sie sich bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse, wie das Antragsprozedere abläuft. Auch der jeweilige Landesverband für Psychotherapie berät Sie über den Ablauf und die Möglichkeiten der Finanzierung.
Informationen zu den Zuschüssen und für den Fall, dass die Krankenkasse diesen verwehrt, finden Sie hier.
PsychotherapeutInnen unterliegen einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen KlientIn und PsychotherapeutIn (§ 15 PthG).
Die Corona-Krise ist auch eine Krise für die psychische Gesundheit: Sie hat deutlich negative Auswirkungen auf die Psyche der ÖsterreicherInnen. Psychische Belastungen haben durch die weltweite Pandemie und ihre Folgen stark zugenommen:
Eine Studie der Donau-Universität Krems zeigt, dass depressive Symptome von etwa vier Prozent auf über 20 Prozent und Angstsymptome von fünf Prozent auf 19 Prozent angestiegen sind. Zudem leiden rund 16 Prozent unter einer Schlafstörung. Besonders belastend ist die Situation für Erwachsene unter 35 Jahren, Frauen, Singles und Menschen ohne Arbeit.
Die Weltgesundheits-Organisation (WHO) hat schon kurz nach Beginn der Pandemie vor dem Steigen psychischer Erkrankungen gewarnt.
Die Folgen der Krise auf die Psyche lassen den Bedarf an Psychotherapie steigen, gleichzeitig ist sie für immer weniger Menschen leistbar. Daher fordern wir #mehrpsychotherapiejetzt.
Psychotherapie ist ein wissenschaftlich fundiertes Heilverfahren. Sie geht davon aus, dass Körper und Seele eine Einheit sind. Krankheiten, Symptome oder Leidenzustände sind demnach entweder Ursache oder Ausdruck von seelischem Ungleichgewicht.
Es gibt verschiedene anerkannte psychotherapeutische Methoden in Österreich.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre des Gesundheitsministeriums Psychotherapie – Wenn die Seele Hilfe braucht.
In Österreich sind derzeit 23 psychotherapeutische Methoden anerkannt, die sich grob in vier Richtungen zusammenfassen lassen:
- tiefenpsychologisch-psychodynamisch
- humanistisch
- systemisch
- verhaltenstherapeutisch
All diese Methoden wurden vom Psychotherapiebeirat im Gesundheitsministerium unter anderem auf ihre wissenschaftliche Fundierung hin überprüft. Die je spezifischen Behandlungsschritte sind Teil eines umfassenden, theoretisch begründeten und wissenschaftlich untermauerten Theoriegebäudes.
In fast allen Therapierichtungen der Psychotherapie ist Einzel- oder Gruppentherapie möglich; häufig wird auch Paar- und Familientherapie angeboten. Außerdem gibt es spezielle Angebote zur Kinder- und Jugendpsychotherapie. Auch die psychotherapeutische Arbeit mit Säuglingen und Kleinkindern ist möglich.
Bei seelischen Problemen gibt es keine genauen Werte wie bei den meisten körperlichen Beschwerden, bei deren Überschreitung wir einen Arzt aufsuchen müssen.
Deshalb lässt es sich schwer einordnen, wann man eine Psychotherapie beginnen sollte. Aber: Wenn Sie sich diese Frage stellen, ist das ein Hinweis, dass Sie ein Problem haben, das Sie bzw. Ihre Seele belastet.
Wer in Psychotherapie geht übernimmt Verantwortung für die eigene Gesundheit.
Wenn man eine Psychotherapie macht, ist dies ein Hinweis darauf, dass man Probleme erkennt, sich um sich kümmert und daran arbeiten will, sie zu überwinden.
Wichtige Voraussetzung für eine Psychotherapie ist Ihr Wunsch, etwas zu verändern, und Ihre grundsätzliche Bereitschaft, sich mit Ihren Gefühlen und Ihrem Erleben zu beschäftigen und sich dabei unterstützen zu lassen.
Eine Altersbeschränkung gibt es nicht — Psychotherapie kann in jedem Alter hilfreich sein.
Die PsychotherapeutInnen-Suche auf der ÖBVP-Website unterstützt Sie, eine/n PsychotherapeutIn zu finden: Dort können Sie nach Ort, Geschlecht, Methode, Settings und weiteren Kriterien filtern.
In einem Erstgespräch lernen sich PatientIn und PsychotherapeutIn kennen. Im Mittelpunkt stehen dabei auch die Beweggründe der PatientIn für eine Psychotherapie. Das erste Gespräch dient außerdem dazu, die jeweiligen Rahmenbedingungen zu klären. Nach dem Erstgespräch entscheidet die PatientIn, ob sie bei der PsychotherapeutIn in Behandlung gehen will.
Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD 10) haben PatientInnen die Möglichkeit, Kassenleistung für Psychotherapie in Anspruch zu nehmen.
Die Krankenkassen erstatten in diesen Fällen einen Teil der Kosten der Psychotherapie-Sitzungen.
Bereits im Rahmen des Erstgesprächs informieren PsychotherapeutInnen über die notwendigen Schritte für die Kassenrefundierung.
- Erforderlich ist ein schriftlicher Nachweis, dass eine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde. Diese Bestätigung kann von einer VertragsärztIn oder einer WahlärztIn ausgestellt werden.
- Die weiteren Schritte der Antragstellung auf Kostenzuschuss sind von den einzelnen Krankenkassen bzw. Bundesländern unterschiedlich geregelt.
- In einigen Bundesländern kann auch vollfinanzierte Psychotherapie in Anspruch genommen werden. Vollfinanzierte Psychotherapie ist jedoch stark kontingentiert und steht daher nur unter bestimmten Bedingungen zur Verfügung.
- Informieren Sie sich bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse, wie das Antragsprozedere abläuft. Auch der jeweilige Landesverband für Psychotherapie berät Sie über den Ablauf und die Möglichkeiten der Finanzierung.
Informationen zu den Zuschüssen und für den Fall, dass die Krankenkasse diesen verwehrt, finden Sie hier.
PsychotherapeutInnen unterliegen einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheits Pflicht. Diese Verschwiegenheits-Pflicht dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen KlientIn und PsychotherapeutIn (§ 15 PthG).